Coronapost: Lollitests ab 10. Januar 2022

Liebe Eltern, liebe Schulgemeinschaft, zum aktuellen Zeitpunkt ist keine Klasse in Quarantäne.

Heute möchten wir Sie über das geänderte Testverfahren der Pooltests in den Klassen 1-4, das im neuen Jahr in Kraft tritt, in Kenntnis setzen. Das Schulministerium NRW informiert darüber wie folgt:

Geändertes Testverfahren ab dem 10.Januar 2022

Zitat Anfang:

Nach intensiven Verhandlungen mit den Laboren ist es gelungen, das Testverfahren ab dem neuen Jahr weiter im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu optimieren. Denn es ist das wichtigste gemeinsame Ziel allen Schülerinnen und Schülern eine sichere Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Weitere Optimierungen des Prozesses werden am 10. Januar 2022 in Kraft treten.

Die einzelnen Schülerinnen und Schüler werden zukünftig an Testtagen zusätzlich zur Probeentnahme für den Pooltest eine individuelle Lolli-Probe abgeben, die als sogenannte Rückstellprobe mit den Pools an die Labore gesandt wird. Diese wird im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Damit wird bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung das Einzeltestergebnis aller Schülerinnen und Schüler, deren Pool positiv getestet wurde, vorliegen: Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler können somit ohne Unterbrechung am Präsenzunterricht teilnehmen, ein Tag in häuslicher Quarantäne bleibt ihnen erspart. Für die Schule und die Eltern entfällt gleichzeitig der Aufwand, Einzelproben am Folgetag in der vorgesehenen Zeit an die Labore zu senden.

Eine zentrale, verfahrenserleichternde Neuerung der Rückmeldestrategie des Lolli-Testverfahrens ist, dass die Kommunikation der auffälligen Pool- und aller Einzeltestergebnisse direkt zwischen den Laboren und den Erziehungsberechtigten ablaufen wird. Die benannten Ansprechpersonen der Schulen werden auf gewohnte Weise weiterhin durch die Labore – und über deren spezifische Kommunikationsmedien wie E-Mail oder SMS – informiert.

Zitat Ende

Bei Rückfragen, Änderungen der Mailadressen oder/und Handynummern der Klassen 1 bis 4 bitten wir um direkte Rückmeldung an Anette Pröll unter: proell@blote-vogel.de

Den gesamten Elternbrief, herausgegeben vom Schulministerium NRW, finden Sie hier als PDF zum Ausdruck. Alternativ können Sie ihn nun natürlich auch direkt lesen:

Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore. 

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes: 

Schritt 1: Pooltestung am Testtag

  • Negative Pool-Testung

Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.

  • Positive Pool-Testung

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt. 

Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden. 

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung

Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. 

  • Negative Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 

  • Positive Rückstellprobe Ihres Kindes

Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben. 

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt. 

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können. 

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden. 

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben. 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.