Corona-Post, 8. Dezember 2021

Liebe Schulgemeinschaft,

aktuell haben wir einzelne Verdachtsfälle auf Covid-19 sowie positiv getestete Schüler*innen in der Unterstufe, in der Mittelstufe und in der Oberstufe. Die betreffenden Klassen sind darüber informiert. Gegenwärtig haben wir keine ganzen Klassen in Quarantäne.

Vorab direkt eine Bitte an alle Eltern: Schicken Sie Ihre Kinder nicht zur Schule oder in die OGS, wenn sie Atemwegserkrankungen haben, also auch Schnupfen oder Husten. Und sorgen Sie dafür, dass ihre Kinder ausreichend Masken zum Wechseln dabei haben.

Am 1. Dezember erhielten wir die neue Schulmail mit der Information, dass seit Donnerstag, 02.12.21 wieder eine Maskenpflicht am Sitzplatz in den Schulen gilt. Dies soll unkontrollierte Ansteckungen vermeiden und den Präsenzunterricht weiterhin ermöglichen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Die Maskenpflicht gilt im gesamten Schulgebäude, am Sitzplatz im Unterricht sowie in unserer OGS.
  • Eltern dürfen die Schulgebäude nicht ohne einen vorher vereinbarten Termin betreten. Wenn Sie einen Termin haben, dann gilt die 3G-Regelung. Entsprechende Nachweise haben Sie bitte dabei. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.
  • Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gibt es für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe belegen Sie bitte durch ein ärztliches Zeugnis, das Sie bitte dem/der Klassenlehrer*in zur Weitergabe ans Sekretariat vorlegen. Maskenbefreite Personen müssen zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen einhalten.

Mit der Maskenpflicht wurden nun auch die Quarantänemaßnahmen angepasst: Diese beziehen sich wieder nur noch auf die infizierte Person. Mit folgender Ausnahme: In der Unterstufe trifft das Gesundheitsamt Entscheidungen über Quarantänemaßnahmen je nach Fall.

Was geschieht nach einem positiven Selbsttest?

Der Schüler/die Schülerin wird isoliert und informiert, dass er/sie umgehend eine PCR-Testung durchführen lassen muss. Dies kann beim Haus- bzw. Kinderarzt erfolgen.

Was geschieht nach einem positiven PCR-Test?

Sollten wir über ein positives PCR-Testergebnis informiert werden, melden wir dies dem Gesundheitsamt Witten (wenn diese Information dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt).
Wenn die Masken von allen Beteiligten im Wesentlichen korrekt getragen wurden, ergibt sich nur eine Verpflichtung zur Quarantäne für die positiv getestete Person. Die rechtliche Grundlage für den pos. Getesteten ist hier die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW (bitte klicken).

  • Sitznachbar*innen gelten nicht automatisch als Kontaktpersonen.
  • Nähere Kontakte ohne Maske müssen wir melden. Es erfolgt eine Bewertung der Situation durch das Gesundheitsamt. Von hier werden dann auch die Quarantänen ausgesprochen.
  • Sehr hilfreich im Sinne des Infektionsschutzes war es in der bisherigen Praxis, dass sich diese Personen bis zur Klärung der Situation in die häusliche Isolierung begeben haben.

Was geschieht nach einem positiven Pooltest?

Ist ein Pooltest positiv, so folgen bis zu den Weihnachtsferien die Einzeltestungen am Folgetag. Bis alle Einzeltests der betroffenen Klasse vorliegen, bleiben alle Schüler*innen sowie deren Geschwister zu Hause. Im Januar wird es eine Neuregelung der Pooltests geben. Wir informieren zeitnah.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen:

  • Als genesen gilt eine Person nach 28 Tagen und dann bis 6 Monate nach Testdatum des ersten positiven Tests.
  • Vollständig geimpft ist eine Person 14 Tage nach Erhalt der letzten notwendigen Impfung (Biontech, Moderna 14 Tage nach 2. Impfung / Johnson&Johnson 14 Tage nach 1. Impfung) bzw. 1 Impfung nach Genesung (egal in welchem Abstand nach der Genesung die Impfung erfolgte).
  • Die Quarantäne für eine positiv getestete Person dauert 14 Tage – auch bei einem Geimpften, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt Symptome hatte. Haben Geimpfte zu keinem Zeitpunkt der Infektion Symptome, dürfen sie sich ab Tag 6 nach einem positiven Test mittels PCR freitesten. Bei negativen Test kann das Gesundheitsamt in diesem Fall die Quarantäne beenden.
  • Die Quarantäne für Kontaktpersonen dauert 10 Tage, eine Testung zur Verkürzung ist für Schüler*innen ab Tag 5 in der Regel mit Schnelltest möglich. In besonderen Fällen entscheidet das Gesundheitsamt, ob ein PCR-Test nötig ist.
  • Geimpfte Personen, die keine Symptome haben, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Allerdings sollten sie in den Folgetagen Kontakte reduzieren und alle Hygieneregeln einhalten. Entwickelt eine geimpfte Person Symptome, muss sie sich sofort isolieren und testen (am besten PCR).